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Gesetzliche Grundlagen

§8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung


Im § 8a im Sozialgesetzbuch (SGB), das auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt wird, ist der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert.

Der Schutzauftrag der Jugendhilfe wurde mit dem am 01.10.2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) neu geregelt (SGB § 8a).

Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl. Intention ist, besser vor Missbrauch, Vernachlässigung oder anderer Kindeswohlgefährdung zu schützen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ ist gefordert. Das Angebot von geeigneten Hilfen ist gefragt.

Kontakt Fachbereich Kinder, Familie und Jugend der Stadt Maintal
Heidrun Barnikol-Veit - Fachbereichsleitung
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal
Telefon 06181 - 400 723
E-Mail kindertagesstaetten@maintal.de

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