| Kinderkonferenz und Kinderbeirat | ||
Mitspracherecht für Kinder
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Als direkte Form der Kinderbeteiligung sind im Kindertagesstättenbereich die Kinderkonferenz als gruppenübergreifende Mitwirkungsmöglichkeit, die Gesprächskreise in den jeweiligen Gruppen sowie der Kinderbeirat zu nennen. Die Kinderkonferenz und die Gesprächskreise sind für Kinder ab dem Kindergartenalter die früheste und offenste Form der Beteiligung vor Ort. In einigen Kindertagesstätten sind diese Partizipationsformen als wöchentliches Ritual etabliert. Die Erzieherin bringt die Kinder auf den Weg, dass sie lernen Bedürfnisse, Wünsche und Anliegen zu formulieren. Unterstützt durch die Erzieherinnen, bringen Kinder ihre Anliegen, Wünsche und Fragen bezogen auf den Kindertagesstättenalltag, ihrer Beziehung untereinander sowie ihre Familiensituation betreffend vor. Sie sollen lernen, einander zuzuhören, gemeinsam planerische Schritte zu überlegen, nach Lösungen bei Problemen zu suchen, und den Kindertagesstättenalltag, die Räume sowie die Angebote mit zu gestalten.
In den Maintaler Horteinrichtungen gibt es einen Kinderbeirat, der von allen Hortkindern gewählt wird. Der Sinn des Kinderbeirates liegt darin, die Kinder zu befähigen mehr Eigenverantwortung für das Umsetzen ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu übernehmen. Die Kinder lernen für ihre Anliegen aktiv Einzustehen. Die Delegierten befassen sich in der Regel mit konkreten Fragen, Problemen aus ihren Gruppen, ihrem Haus, ihrem unmittelbares Lebensumfeld. Der Kinderbeirat wird für ein Jahr bestimmt und durch die Erzieherin beraten. Diese unterstützt die Kinder beim Erzielen verbindlicher Ergebnisse.
Ziel dieser Beteiligungsform ist es, bei den Kindern mehr Übernahme von Selbstverantwortung, demokratisches Gruppenverhalten und soziale Umgangsformen zu wecken. Dadurch, dass die Kinder ihren Beirat selbst wählen, bestimmen sie, wer ihre Belange im Endeffekt vertritt und wer ihnen als „Sprachrohr“ dient. Die begleitende Erzieherin muss bereit sein, Verantwortung abzugeben und sich von den Ideen und Vorschlägen der Kinder leiten zu lassen. Sie hat eine unterstützende Funktion, der Einfluss der erwachsenen Person soll so gering wie möglich bleiben. Alle Mitglieder sind von Anfang an gleichberechtigt um Konkurrenz zwischen den Kindern auszuschließen.
Soziale Regeln müssen ausgehandelt werden:
| gegenseitiges Zuhören | |
| die anderen ausreden lassen | |
| diskutieren lernen | |
| Wünsche und Ideen verbalisieren | |
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